Die Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die Deutsch-Französische Zusammenarbeit


Aktuelles

Die Ministerpräsidentin des Saarlandes Annegret Kramp-Karrenbauer hat am 10. August das Amt der Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit übernommen.

Von Mai bis August 2011 bekleidete der ehemalige saarländische Ministerpräsident Peter Müller dieses Amt, zuvor kurzzeitig der damalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Stefan Mappus. Dessen Vorgänger im Amt, der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit setzte in seiner vierjährigen Amtszeit als Bevollmächtigter die Schwerpunkte Jugend und Sprache, die Verstärkung der deutsch-französischen Kooperation in regionalen und lokalen Partnerschaften, die Förderung von Mobilität sowie das Deutsch-Französische Geschichtsbuch, ein Projekt, das in seiner Amtszeit abgeschlossen wurde.

Aufgaben

Der Bevollmächtigte vertritt Deutschland – im Rang eines Bundesministers – im Rahmen der Zuständigkeiten der Länder in bildungspolitischen und kulturellen Angelegenheiten insbesondere gegenüber den für Kultur und Bildung zuständigen französischen Ministern unter anderem bei den halbjährlich stattfindenden deutsch-französischen Ministerräten. Es unterstützen ihn laut Bund-Länder-Vereinbarung vom 6. Februar 1969 neben dem so genannten „Büro II“ (für die Dauer der Amtszeit von BV Müller in der Staatskanzlei des Saarlandes) das „Büro I“ in der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts, deren Leiter dem Bevollmächtigten beigeordnet ist.

Vertragliche Grundlage

Das Amt des Bevollmächtigten wurde durch die im Elysée-Vertrag vom 22.1.1963 eingerichteten Verfahren der Zusammenarbeit erforderlich. Näheres zu den Zuständigkeiten des Bevollmächtigten im Bildungsbereich und bei der Zusammenarbeit findet sich im Elysée-Vertrag unter "Erziehungs- und Jugendfragen". Die Aufgaben des Bevollmächtigten wurden durch die Bund-Länder-Vereinbarung vom 6.2.1969 konkretisiert. Diese stellt den Bevollmächtigten einem Bundesminister gleich und räumt ihm als Mitglied des Deutsch-Französischen Ministerrats eine starke Stellung ein.

Ziele

Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik, und der besonderen Verantwortung der Länder, war es das Ziel, Frankreich im bilateralen Kultur- und Bildungsbereich einen zentralen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, um so die Zusammenarbeit auf diesen Gebieten zu erleichtern und voranzutreiben. Dabei vertritt der Bevollmächtigte die 16 Länder in den Beziehungen zu Frankreich in Angelegenheiten, die innerstaatlich ausschließlich der Gesetzgebung der Länder unterliegen. Im Übrigen nimmt das Auswärtige Amt die Verantwortung für sonstige Fragen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wahr.

Organisation

Der Bevollmächtigte wird jeweils für 4 Jahre auf Vorschlag der Regierungschefs der Länder vom Kabinett ernannt. Neben der Vertretung der Länder auf den Gebieten Kultur und Bildung ist es Aufgabe des Bevollmächtigten, die einzelnen Länderauffassungen zu koordinieren und sie mit den außenpolitischen Belangen des Bundes im Rahmen der kulturellen auswärtigen Beziehungen zu Frankreich in Einklang zu bringen. Dem Bevollmächtigten ist der Leiter der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts beigeordnet.
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