Deutsch-französische Zusammenarbeit

Die deutsch-französischen Ministerräte

Vertragliche Grundlage
In der Gemeinsamen Erklärung zum 40. Jahrestag der Unterzeichnung des Elysée-Vertrags vom 22. Januar 2003 wurde beschlossen, die seit dem Elysée-Vertrag von 1963 halbjährlich stattfindenden Regierungskonsultationen (Gipfel) künftig in Form von gemeinsamen Ministerräten abzuhalten.

Ziele
Zum deutsch-französischen Ministerrat, dem gut wahrnehmbaren Symbol der Zusammenarbeit beider Länder, treten beide Kabinette zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. So wird eine enge Zusammenarbeit bei der Entscheidungsfindung beider Regierungen erreicht.

Auf der Basis der Leitlinien, die von der Gemeinsamen Erklärung vom 22. Januar 2003 festgelegt wurde, haben die Ressorts mit Blick auf den 2. deutsch-französischen Ministerrat am 18. September 2003 jeweils für ihre Zuständigkeitsbereiche gemeinsame Arbeitsprogramme entworfen, in denen konkrete Projekte und mittelfristige Ziele festgehalten sind. Diese Programme werden für jeden Ministerrat regelmäßig aktualisiert und evaluiert.

Der deutsch-französische Ministerrat ist die Möglichkeit, die Koordinierung der deutsch-französischen Zusammenarbeit auf höchster politischer Ebene insbesondere hinsichtlich der jeweiligen Schwerpunktthemen (in der Regel zwei pro Ministerrat: ein Thema mit eher wirtschaftlicher Ausrichtung, das andere mit Bezug auf die Zivilgesellschaft in beiden Ländern) und europäischer Fragen sicherzustellen.

Organisation
Die deutsch-französischen Ministerräte finden jeweils im Frühjahr und im Herbst abwechselnd in Frankreich und in Deutschland statt.

Jede Seite hat einen Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit ernannt, der die Vorbereitung, Durchführung und weitere Behandlung der Beschlüsse der politischen Abstimmungsgremien koordiniert. Die Beauftragten geben die notwendigen Anstöße, damit die deutsch-französischen Ministerräten zu einer echten politischen Entscheidungsinstanz für das gemeinsame Vorgehen beider Regierungen werden. Dabei fördern sie die Annäherung der deutschen und der französischen Gesellschaft (jüngstes Beispiel: die Initiative für Integration und Chancengleichheit) und rufen konkrete und umsetzbare Initiativen von europäischer Bedeutung ins Leben.

Die Deutsch-Französischen Ministerräte:
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